Für Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden ist das ein deutliches Zeichen, dass Kunden sich gegen das Aufspielen eines Software-Updates wehren und ihre Ansprüche gegen den Händler durchsetzen können. "Das OLG gab darüber hinaus auch zu erkennen, dass es die Nachbesserung für den Käufer für unzumutbar halten könnte. Dann muss auch keine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden", erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer vertritt.
Innerhalb weniger Tage stellt sich damit ein zweites Oberlandesgericht auf Seiten der Verbraucher. Kürzlich hatte erst das OLG Köln einen ähnlichen Hinweisbeschluss erteilt.
Vor dem OLG Hamm geht es um die Klage eines Kunden, der im April 2015 einen gebrauchten Audi A6 2.0 TDI erworben hatte und nach Bekanntwerden des Abgasskandals die Rückabwicklung des Kaufvertrags begehrte. Mit seiner Klage war er in erster Instanz noch gescheitert. Nach Ansicht des Landgerichts Hagen hatte das Fahrzeug durch den Einsatz der Manipulationssoftware zwar möglicherweise einen Mangel. Allerdings habe der Käufer dem Händler keine Frist zur Nachbesserung gesetzt, die Voraussetzung für den Rücktritt vom Kaufvertrag sei.
Das OLG Hamm vertritt offensichtlich eine andere Auffassung, die die Fristsetzung zur Nachbesserung entbehrlich macht. Das OLG Hamm wird den Parteien nun voraussichtlich einen Vorschlag zur gütlichen Einigung unterbreiten.
Vor dem OLG Hamm werden in den kommenden Wochen noch einige Verfahren im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal geführt. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: "Bisher wurden Urteile durch ein OLG häufig vermieden und die Parteien haben sich noch geeinigt. Das zeigt, dass die Verbraucher gute Chancen haben, ihre Ansprüche am Ende durchzusetzen", so Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer.
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